AGB für Unternehmen, Institutionen & Einrichtungen
Stand: März 2026
(1) Vertragspartner
Glücksfunken Mentoring Nadine Böhme
Schulweg 4a
02994 Bernsdorf OT Wiednitz
Deutschland
E-Mail/Web: kontakt@nadine-boehme. de /
www.nadine-boehme.de
Telefon: +49 176 46 6543 68
Steuernummer: 213/208/09069
im Nachfolgenden „Dienstleister“ genannt.
(2) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“)
gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), gegenüber juristischen
Personen des privaten Rechts sowie gegenüber juristischen
Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend gemeinsam
„Leistungsnehmer“ genannt) für alle mit dem
Dienstleister geschlossenen Verträge zur Durchführung von
Individualleistungen und Gruppenveranstaltungen. Hierin
eingeschlossen sind auch die zugrundeliegenden Angebote und
Annahmeerklärungen der jeweiligen Leistungen.
Bucht ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch – BGB) als Einzelunternehmer eine Individualleistung
/ Veranstaltung als Teilnehmender (z.B. als
Weiterbildungsmaßnahme), gelten die AGB für Verbraucher.
Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Leistungsnehmers
wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
schriftlich vereinbart.
(3) Vertragsschluss
3.1 Allgemeine Bestimmungen
Die auf den Webseiten des Leistungsgebers angebotenen Dienstleistungen stellen noch keine verbindlichen Angebote seitens des Leistungsgebers dar, sondern dienen zur Information des Leistungsnehmers über das mögliche Leistungsspektrum.
Die Kontaktaufnahme und Auftragsvergabeerfolgen in der Regel über das Kontaktformular der Webseite, per E-Mail, Telefon oder persönlich. Der Leistungsnehmer hat sicherzustellen, dass die zur Auftragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Leistungsgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Leistungsnehmer beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Leistungsgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.
3.2 Vertragsschluss für Honorartätigkeiten
Wird der Dienstleister durch einen Leistungsnehmer zur
Durchführung einer Individualleistung oder einer Veranstaltung
beauftragt gelten folgende Bestimmungen:
Der Leistungsnehmer kann ein Angebot schriftlich, per E-Mail
oder über das Kontaktformular auf der unter Punkt 1
angegebenen Webseite, fernmündlich per Telefon oder auch
mündlich gegen über dem Dienstleister anfordern. Die
Vorbesprechung zur Angebotserstellung ist für den
Leistungsnehmer kostenfrei. Der Dienstleister erstellt, nach
Klärung der Details, ein kostenloses, verbindliches Angebot und
übersendet dies per E-Mail, an die vom Leistungsnehmer bei der
Angebotsanforderung angegebenen E-Mail-Adresse.
Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn das Angebot durch eine
eindeutige Erklärung des Leistungsnehmers per E-Mail angenommen
wurde. Sollte eine Zusendung per E-Mail nicht möglich sein,
können Abgabe und Annahme des Angebots auch per Post
erfolgen.
Der Leistungsnehmer ist als Veranstalter verpflichtet, den
Vertragsschluss für die Teilnahme an der Veranstaltung
mit den Verbrauchern (Mitarbeitende, Kunden) zu übernehmen.
3.3 Vertragsschluss zur Raumnutzung
Möchte der Leistungsnehmer Individualleistungen oder Gruppenveranstaltungen für Mitarbeitende/ Kunden anbieten, jedoch nicht auf Honorarbasis, besteht die Möglichkeit eine Raumnutzungsvereinbarung abzuschließen. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
Die Vorbesprechung zur Angebotserstellung ist für den Leistungsnehmer(hier Vermieter) kostenfrei. Der Vermieter erstellt, nach Klärung der Details, ein kostenloses, verbindliches Angebot zur Raumnutzung und übersendet dies per E-Mail (siehe Punkt 1) an den Leistungsgeber (hier Mieter). Soweit nicht anders vereinbart, ist im Angebot oder mit Übersendung des Angebots zu vermerken, dass die hier aufgeführten AGB des Mieters anerkannt werden. Ergänzungen/Änderungen zu den AGB sind im Vorfeld abzusprechen und schriftlich zu vereinbaren.
Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn das Angebot durch eine eindeutige Erklärung des Mieters per E-Mail angenommen wurde. Sollte eine Zusendung per E-Mail nicht möglich sein, können Abgabe und Annahme des Angebots auch per Post erfolgen.
(4) Zahlungsbedingungen
4.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen
Die im Angebot aufgeführten Preise verstehen sich als
Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird im Angebot
gesondert ausgewiesen und ist vom Leistungsnehmer zusätzlich zu
entrichten, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben
ist. Soweit keine andere Vereinbarung zu Grunde liegt, erfolgt
die Rechnungsstellung durch den Dienstleister einige Tage vor
der Leistungserbringung per E-Mail. Der Leistungsnehmer hat
bereits bei der Angebotsanforderung, spätestens jedoch mit der
Angebotsannahme alle Informationen anzugeben, die für eine
ordnungsgemäße Rechnungslegung erforderlich sind. Die
Gesamtsumme ist per Überweisung an die in der Rechnung
angegebenen Kontodaten innerhalb von 10 Tagen nach dem
Veranstaltungstermin bzw. der erfolgten Leistungserbringung
ohne Abzug zu begleichen, sofern keine andere Vereinbarung mit
dem Dienstleister erfolgt ist.
Der Dienstleister behält sich vor, die Zahlungsweise per
Vorkasse oder Anzahlung festzulegen. Über die Änderung der
Zahlungsbedingungen wird vor Vertragsabschluss informiert.
Zusätzliche Gebühren für die Zahlungsarten werden nicht
erhoben. Bei Abschluss einer Raumnutzungsvereinbarung ist die
Rechnung dem Mieter ebenfalls unmittelbar im Anschluss an die
durchgeführte Veranstaltung bzw. die Leistungserbringung per
E-Mail (siehe Punkt 1) zu übermitteln, es sei denn, es wurde
etwas anderes vereinbart.
4.2 Bedingungen bei Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Leistungsnehmer in Verzug ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Im Falle des Verzugs ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
Der Dienstleister ist stets an einer einvernehmlichen Klärung interessiert und steht für Rückfragen oder Abstimmungen jederzeit gern zur Verfügung.
(5) Rücktrittsbedingungen des Leistungsnehmers
5.1 Rücktrittsbedingungenbei Honorarvereinbarungen für Individualleistungen
Für den Auftrag zur Durchführung einer Individualleistung (z.B. 1:1-Mentoring / 1:1-Wohlfühlangebot für einen Arbeitnehmer) werden gegebenenfalls mögliche Rücktrittsbedingungen des Leistungsnehmers in der Angebotsabsprache vereinbart. Für einen Rücktritt des Leistungsgebers gelten die Bestimmungen nach Punkt 6.2dieser AGB.
5.2 Rücktrittsbedingungenbei Honorarvereinbarungen für Gruppenveranstaltungen
Ein Rücktritt des Leistungsnehmers ist nur gemäß Punkt 5.3 möglich. Für einen Rücktritt des Leistungsgebers gelten die Bestimmungen nach Punkt 6.3 dieser AGB.
5.3 Sonderrücktrittsrecht bei fehlenden Anmeldungen
5.3.1 Vertragsanpassung
Der Leistungsnehmer ist verpflichtet den Leistungsgeber 14 Tage
vor dem Termin über die Teilnehmerzahl zu informieren. Wurde
eine gegebenenfalls vereinbarte Mindest-Teilnehmerzahl nicht
erreicht, bestehen folgende Optionen:
-
Terminverschiebung – Der Leistungsnehmer vereinbart einen neuen Termin mit dem Leistungsgeber. Der Termin muss innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegen. Bereits gezahlte Honorarbeträge werden hierbei einbehalten und auf den neuen Vertrag angerechnet.
-
Bei einer Stundensatz-Vereinbarung obliegt es dem Leistungsnehmer auf die Mindest-Teilnehmerzahl zu verzichten. Der Leistungsgeber führt die Veranstaltung mit den vorhandenen Teilnehmern zum vereinbarten Honorar durch.
-
Bei einer Honorarvereinbarung auf Basis eines Teilnehmersatzes kann dem Leistungsnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, auf eine Stundensatz-Vereinbarung in Höhe der Mindestteilnehmerzahl zu wechseln.
5.3.2 Ordnungsgemäßer Rücktritt
Kommt keine Vertragsanpassung zustande, hat der Leistungsnehmer
bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung den Rücktritt vom
Vertrag gegenüber dem Leistungsgeber schriftlich zu erklären.
Aus der Erklärung muss der Entschluss zum Vertragsrücktritt
eindeutig hervorgehen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Erklärung, per E-Mail oder postalisch an:
Glücksfunken Mentoring Nadine Böhme
Schulweg 4a, 02994 Bernsdorf OT Wiednitz
E-Mail: kontakt@nadine-boehme.de
Erfolgt ein ordnungsgemäßer, fristgerechter Rücktritt vom
Vertrag werden bereits erbrachte Leistungen
(Materialanschaffungen, Erstellung von Arbeitsmaterialien,
sonstige Vorbereitungsaufwendungen)in Rechnung gestellt. Alle
darüber hinaus gehenden, nicht erbrachten Leistungen (Anreise,
Durchführung der Veranstaltung) werden dem Veranstalter
erlassen. Bereits erbrachte Honorarzahlungen, welche über die
tatsächlich entstandenen Kosten hinaus gehen, werden durch den
Leistungsgebernach den Rückzahlungsbestimmungen (Punkt 8)
erstattet.
Das Sonderrücktrittsrecht gilt nur, sofern der Leistungsnehmer
nachweisen kann, dass er der Branche / der Art der Leistung
entsprechend ausreichend Bemühungen erbracht hat, die
Mindestteilnehmerzahl zu erreichen (z.B. Bekanntgabe der
Veranstaltung auf den, dem Leistungsnehmer verfügbaren
Kommunikationskanälen, angemessene Werbemaßnahmen, weitere
Möglichkeiten zur Ansprache/Erreichbarkeit der Zielgruppe).
Entsprechende Vereinbarungen zu (gemeinsamen) Werbemaßnahmen
können in die Angebotsabsprache integriert werden.
5.3.3 Stornogebühren
Erfolgt
kein ordnungsgemäßer, fristgerechter Rücktritt ist eine
Stornogebühr in Höhe von 100 % des Gesamtrechnungsbetrags gemäß
Punkt 4 fällig.
5.4 Rücktrittsrecht des Vermieters bei einer Raumnutzungsvereinbarung
Bei Absage einer Veranstaltung aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände, die ein ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten unmöglich machen wird der Mieter unverzüglich informiert. Der Vermieterinformiert in Textform (z.B. per E-Mail oder SMS) über die Absage des gebuchten Termins. Die Mitteilung an die Teilnehmenden über die Absage der Veranstaltung erfolgt über den Mieter.
Weiteren Regelungen zum Vorgehen bei Terminabsagen bzw. für einen Vertragsrücktritt werden innerhalb der Angebotsabsprache vereinbart. Die Regelungen gemäß 6.4 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(6) Stornierung seitens des Leistungsgebers
6.1 Allgemeines
Der Leistungsgeber ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung/Leistung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern. Dies betrifft insbesondere geänderte
-
Bedürfnisse des Leistungsnehmers oder der Teilnehmenden,
-
Räumliche Bedingungen,
-
Bedingungen des Wetters,
-
Rechtsbedingungen (z.B. durch Eintritt einer pandemischen Lage).
Der Leistungsgeber behält sich vor, die Präsenzveranstaltung bei einer pandemischen Lage oder weiteren Ausnahmebedingungen als Onlineveranstaltung durchzuführen oder den Termin/Ort nach Absprache zu verlegen.
Diese Anpassung der Leistung stellt keinen Vertragsrücktritt seitens des Leistungsgebers dar. Ein Rücktritt seitens des Leistungsnehmers ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen. Die Bedingungen nach Punkt 5 und 6 bleiben hiervon unberührt.
6.2 Rücktritt vom Honorarvertrag für Individualleistungen
6.2.1 Rücktritt aufgrund des Ausschlusses des Leistungsbeziehers
Der Leistungsgeber ist berechtigt in besonderen Fällen vom Vertrag zurückzutreten und die weitere Erbringung einer Individual-Leistung gegenüber der vom Leistungsnehmer benannten Person (nachfolgend „Leistungsbezieher“) zu versagen. Hierzu gehören u.a.
-
Nichteinhaltung der Hausordnung / der Verhaltensregeln durch den Leistungsbezieher
-
Gefährdung der eigenen oder anderer Personen durch den Leistungsbezieher
-
Weitere Umstände gemäß Punkt 9 dieser AGB
Gleiches gilt für das Bekanntwerden unlauterer Praktiken, gesetzlicher Verstöße oder anderer schwerwiegender Gründe, die in der Person des Leistungsnehmers oder des Leistungsbeziehers begründet sind.
Der Leistungsbezieher wird über den Ausschluss unverzüglich (fern-)mündlich oder schriftlich informiert, sofern entsprechende Kontaktdaten bekannt sind. Der Rücktritt vom Vertrag wird durch den Leistungsgeber dem Leistungsnehmer gegenüber ebenfalls unverzüglich schriftlich per E-Mail oder Post an die bei Vertragsschluss angegebene Adresse erklärt. Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch des Leistungsgebers auf Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt bestehen.
6.2.2 Terminverschiebung durch den Leistungsgeber
Bei Absage eines bereits vereinbarten Termins für eine Individual-Leistung seitens des Leistungsgebers aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls des Leistungsgebers wegen Krankheit oder wegen sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen, wird der Leistungsbezieher unverzüglich informiert. Der Leistungsgeber informiert in Textform (z.B. per E-Mail oder SMS) über die Absage des Termins. Die Vereinbarung eines neuen Termins erfolgt schnellstmöglich. Ist es nicht möglich innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin einen neuen Termin zu finden, wird der Leistungsnehmer unmittelbar über den Sachverhalt informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Kann innerhalb von 2 Wochen keine Lösung gefunden werden, besteht beiderseits ein Sonder-Rücktrittsrecht.
Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail oder Post (an die bei Vertragsabschluss angegebenen Adressen) gegenüber der anderen Vertragspartei zu erklären. Bereits erbrachte Zahlungen des Leistungsnehmers werden durch den Leistungsgeber gemäß der Rückzahlungsbestimmungen in Punkt 8 erstattet.
6.3 Rücktritt vom Honorarvertrag zur Durchführung von Veranstaltungen
Der Leistungsgeber ist berechtigt in besonderen Fällen vom Vertrag zurückzutreten und die weitere Erfüllung des Vertrags gegenüber dem Leistungsnehmer zu versagen, u.a. bei:
-
Wiederholtem Zahlungsverzugs
-
Bekanntwerden unlauterer Praktiken
-
Bekanntwerden gesetzlicher Verstöße
-
Sowie weiterer schwerwiegender Gründe, aufgrund derer es dem Leistungsgeber unzumutbar ist, die Vertragsbeziehung bis zum Ablauf des Vertrags aufrechtzuerhalten.
Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch des Leistungsgebers auf Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt bestehen.
Terminverschiebung durch den Leistungsgeber:
Bei Absage einer Gruppenveranstaltung aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls des Leistungsgebers wegen Krankheit oder wegen sonstigen wichtigen, unvorhersehbaren Gründen, wird der Leistungsnehmer unverzüglich informiert. Der Leistungsgeber informiert in Textform (z.B. per E-Mail oder SMS) über die Absage der gebuchten Veranstaltung. Die Mitteilung an die Teilnehmenden über die Absage des Termins erfolgt über den Leistungsnehmer.
Die Vereinbarung eines neuen Termins erfolgt schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen. Ist es nicht möglich innerhalb von 2 Monaten nach dem ursprünglichen Termin einen neuen Termin zu finden, besteht beiderseits ein Sonder-Rücktrittsrecht.
Der Rücktritt ist schriftlich per E-Mail oder Post (an die bei Vertragsabschluss angegebenen Adressen) gegenüber der anderen Vertragspartei zu erklären. Bereits erbrachte Zahlungen des Leistungsnehmers werden durch den Leistungsgeber gemäß der Rückzahlungsbestimmungen (Punkt 8) erstattet.
6.4 Rücktritt von einer Raumnutzungsvereinbarung
Der Leistungsgeber (hier Vermieter) ist berechtigt in besonderen Fällen vom Vertrag zurückzutreten und die weitere Erfüllung des Vertrags gegenüber dem Leistungsnehmer (hier Vermieter) zu versagen, u.a. bei:
-
Bekanntwerden unlauterer Praktiken
-
Bekanntwerden gesetzlicher Verstöße
-
Sowie weiterer schwerwiegender Gründe, aufgrund derer es dem Leistungsgeber unzumutbar ist, die Vertragsbeziehung bis zum Ablauf des Vertrags aufrechtzuerhalten.
Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für zukünftig entfallende Termine entfällt. Schadensersatzansprüche des Vermieters sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Terminabsage durch den Mieter:
Bei Absage einer Veranstaltung aufgrund nicht erreichter Mindest-Teilnehmerzahlen oder aufgrund eines kurzfristigen Ausfalls des Mieters wegen Krankheit oder wegen sonstigen wichtigen, unvorhersehbaren Gründen, wird der Vermieter unverzüglich informiert. Der Mieter informiert in Textform (z.B. per E-Mail oder SMS) über die Absage der gebuchten Veranstaltung. Die Mitteilung an die Teilnehmenden über die Absage des Termins erfolgt über den Mieter.
Die weiteren Regelungen zum Vorgehen bei Terminabsagen (Fristen, Möglichkeiten der Terminverschiebung, Stornierung oder zu einem Leistungsausfall) werden innerhalb der Angebotsabsprache vereinbart.
(7) Höhere Gewalt
Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Krieg etc., die den Leistungsgeber ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen, verlängern sich diese Termine/Fristen – auch während des Verzugs – um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien gemäß der Regelungen der Punkte 5 & 6 vom Vertrag zurücktreten.
(8) Rückzahlungsbedingungen
Kommt es zu einer ordnungsgemäßen Aufhebung des Vertrag durch Rücktritt seitens des Leistungsnehmers oder des Leistungsgebers, werden bereits gezahlte Leistungen durch den Leistungsgeber unverzüglich erstattet, sofern nicht eine Erstattung gemäß der Punkte5 & 6 ausgeschlossen ist. Die Erstattung erfolgt spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über die Aufhebung dieses Vertrages beim jeweils anderen Vertragspartner eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Leistungsnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Leistungsnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wurden bereits Dienstleistungen gemäß der Vertragsvereinbarungen erbracht (z.B. bei Veranstaltungen, mit mehreren Modulen), so hat der Leistungsnehmer den Betrag für die, bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Vertragsaufhebung, bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
(9) Verhaltensregeln für Leistungsbezieher bei Beratungen & Veranstaltungen
Es obliegt dem Leistungsnehmer, die Leistungsbezieher über die Verhaltensregeln vor Beginn der Beratung / Veranstaltung (nachfolgend gilt für beides „Veranstaltung“) zu informieren.
- Den Anweisungen des Leistungsgebers bzgl. der Organisation und Sicherheit der Veranstaltung ist folge zu leisten.
- Die Hausordnungen / gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsortes sind einzuhalten (u.a. Hausordnung, Parkordnung, Bundeswaldgesetz, Landeswaldgesetz Brandenburg & Freistaat Sachsen)
- Es gilt generelles Rauchverbot. Aus Rücksichtnahme auf die Gesundheit aller anderen Leistungsbezieher und die Raumatmosphäre wird auch um den Verzicht auf das Rauchen unmittelbar vor der Veranstaltung gebeten.
- Für persönliche Gegenstände trägt jeder Leistungsbezieher selbst Verantwortung. Es wird keine Haftung für Privatsachen übernommen.
- Das Mitführen von scharfen Gegenständen, Alkohol oder / und Drogen ist untersagt.
- Die Leistungsbezieher nehmen in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltungen des Leistungsgebers sind kein Ersatz für eine psychologische, ärztliche oder therapeutische Behandlung. Ernsthafte körperliche & psychische Erkrankungen müssen dem Leistungsgeber bereits vor Buchung der Veranstaltung mitgeteilt werden. Bei Vorliegen gesundheitlicher Einschränkungen oder bei Verdacht dieser, liegt es in der Verantwortung des Leistungsbeziehers diese vor Beginn der Veranstaltung ärztlich abklären zu lassen. Mit der Teilnahme bestätigt der Leistungsbezieher, dass er sich gesund fühlt und keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die der Teilnahme entgegen sprechen.
- Die, in den Veranstaltungen des Leistungsgebers,
durchgeführte Beratung und die angebotenen Übungen und Methoden
dienen der Stärkung des körperlichen und seelischen
Wohlbefindens, der Verbesserung der Lebensqualität, der
Entfaltung der individuellen Potentiale und der eigenen
bedürfnisorientierten Lebensgestaltung. Die Arbeit mit sich
selbst kann dabei sehr überraschend, intensiv und fordernd
sein. Jeder Mensch hat sein eigenes Tempo und seinen eigenen
Weg. Die Leistungsbezieher sind daher in der Verantwortung den
Prozess der Selbstfürsorge achtsam, bewusst und für die eigene
Situation angemessen zu beschreiten. Dies gilt auch für die, je
nach Art der Veranstaltung, vom Leistungsgeber angebotenen
Bewegungsübungen sowie aerobe Lach- und Atem-Übungen. Diese
können auf körperlicher, mentaler und emotionaler Ebene
wirken.
Die Übungen sind in der Regel auf die Bedürfnisse der einzelnen Leistungsbezieher anpassbar, hierbei sind diese jedoch in der Pflicht, anzuzeigen, wenn sie sich mit einer Übung unwohl fühlen, sie Schmerzen verspüren oder sich nicht in der Lage sehen, die Übung durchzuführen. - Ton-/Foto-und Filmaufnahmen jeder Art durch die Leistungsbezieher sind untersagt. Ton-/Foto-und Filmaufnahmen durch den Leistungsgeber erfolgen nur, soweit die entsprechenden Einwilligungen gemäß der Datenschutzbestimmungen erfolgt sind und nur nach Absprache mit dem Leistungsnehmer.
- Das mitbringen von Babys & Kindern ist nur bei vorheriger Absprache mit & Zustimmung durch den Leistungsgeber möglich.
- Das mitbringen von Tieren ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind z.B. Assistenz-Hunde.
Der Leistungsgeber ist berechtigt, den Leistungsbezieher in besonderen Fällen, wie der Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Gefährdung der eigenen oder fremden Person, Nichteinhaltung der Hausordnung / der Verhaltensregeln, von der weiteren Teilnahme einer Veranstaltung auszuschließen. Je nach Art des Vertrags kann dies auch einen sofortigen Vertragsrücktritt gemäß Punkt 6 nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche des Leistungsbeziehers bzw. des Leistungsnehmers gegenüber dem Leistungsgeber sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch des Leistungsgebers auf Zahlung des Entgelts bleibt bestehen.
(10) Gewährleistung
Die Beratungsleistung, die Wahl der Methoden und Übungen erfolgt durch den Leistungsgeber immer intuitiv und individuell. Die gewählten Methoden und Angebote sind dabei sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und auf die Bedürfnisse der Leistungsbezieher abgestimmt. Das Erreichen der persönlichen Ziele ist jedoch zu großen Teilen auch abhängig von der Bereitschaft der Leistungsbezieher zu einer vertraulichen, offenen und ehrlichen Kommunikation, einer aufrichtigen Selbstreflexion und der eigenen Veränderungsbereitschaft. Alle Ratschläge, Handlungsmöglichkeiten, vorgestellten Methoden und angebotenen Übungen erfolgen daher ohne Gewährleistung oder Garantie seitens des Leistungsgebers.
(11) Haftung
Die Haftung des Leistungsgebers für Schäden, die der Leistungsnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, insbesondere für solche aus Unfall, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Leistungsgebers beruht.
(12) Urheberrecht
Der Inhalt der unter Punkt 1 genannten Webseite und der Facebook-Fanpage einschließlich Texte, Grafiken, Fotos, Illustrationen und Bildern ist urheberrechtlich geschützt. Der Download, die weitere Veröffentlichung, Übermittlung, Reproduktion oder sonstige Nutzung der oben aufgeführten Medien ist untersagt.
Die Beratungsunterlagen, die bei bestimmten Veranstaltungen ausgehändigt werden, sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Leistungsgeber, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung.
(13) Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden stets vertraulich behandelt. Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Leistungsgebers.
Die Datenschutzerklärung kann unter https://nadine-boehme.de/datenschutzinformation.html abgerufen werden. Sie können die Datenschutzerklärung ferner per E-Mail (siehe Punkt 1) beim Leistungsgeber anfordern.
Für Fragen hinsichtlich der Verarbeitung der persönlichen Daten oder zum Thema Datenschutz allgemein, kann sich der Leistungsnehmer über die in Punkt 1 genannten Kommunikationswege an den Leistungsgeber wenden, auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anregungen, Beschwerden.
(14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen.
